Pendlereuro Berechnung | Jährlicher Absetzbetrag | Lohnsteuer | Übersicht & Anspruch
Wenn Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht, dann ist damit einhergehend seit dem Jahr 2013 auch Anspruch auf den Pendlereuro gegeben. Während die Pendlerpauschale die steuerliche Bemessungsgrundlage reduziert, senkt der Pendlereuro die Lohnsteuer.
Der sogenannte Pendlereuro ist ein steuerlicher Absetzbetrag in Form eines Jahresbetrages. Dieser wird berechnet, indem die einfache Entfernung zwischen Wohnstätte und Arbeitsstätte mit 2 multipliziert wird. Der Pendlereuro wird jeweils pro Jahr gewährt und direkt von der errechneten Steuer abgezogen.